IT-Recht im Überblick
IT-Recht ist das „Betriebssystem“ moderner Unternehmen: Daten, Software, Online-Vertrieb und Plattformen sind heute Kernprozesse – und gleichzeitig rechtlich hoch reguliert. Das IT-Recht ist deshalb ein Querschnittsgebiet, das Datenschutz, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT-Sicherheitsfragen zusammenführt.
Kernbereiche des IT-Rechts:
- Datenschutzrecht: DSGVO, BDSG, Rollen (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter), TOM, Datenpannen
- E-Commerce-Recht: Onlineshops, Marktplätze, Widerrufsrecht, Informationspflichten, AGB
- Softwarerecht: Lizenzen, Nutzungsrechte, Entwicklungsverträge, SaaS, Open Source
- Websites & Online-Marketing: Impressum/Anbieterkennzeichnung, Cookie-Consent, Tracking, Newsletter
- Plattform- & Social-Media-Recht: Influencer/Ads, Haftung für Inhalte, Account-Sperren
Warum Mandanten uns kontaktieren (typische Suchanlässe):
- „Wir haben eine Abmahnung wegen Impressum/Datenschutz/AGB – was jetzt?“
- „Wir nutzen Tracking/Analytics/Newsletter – ist unser Consent sauber?“
- „Datenpanne/Ransomware: Was müssen wir melden und in welcher Frist?“
- „Wir entwickeln Software oder nutzen SaaS – wie sichern wir Nutzungsrechte, Haftung und Exit?“
- „Open Source im Produkt: Welche Lizenzrisiken bestehen (z.B. GPL/AGPL)?“
Risiken: Bußgeld, Abmahnung, Vertragsstreit – und Reputationsschäden Digitale Fehler werden schnell teuer: Aufsichtsbehörden können bei DSGVO-Verstößen empfindliche Bußgelder verhängen; Mitbewerber oder Verbände können bei Wettbewerbsverstößen abmahnen; und bei IT-Projekten eskalieren Streitigkeiten häufig, wenn Leistungsbeschreibung, Abnahme und Verantwortlichkeiten nicht sauber geregelt sind. Dazu kommen Reputationsrisiken (z.B. durch Datenpannen oder negative Berichterstattung).
Unsere Leistungen und Herangehensweise Wir beraten vor allem präventiv (Audit, Vertragsgestaltung, Compliance) und vertreten Sie, wenn es bereits eskaliert ist (Abmahnung, Behördenverfahren, Vertragsstreit, einstweiliger Rechtsschutz). Ziel ist eine Lösung, die juristisch belastbar und praktisch umsetzbar ist – ohne unnötige Komplexität, aber mit dem Blick für die Punkte, die im Ernstfall wirklich entscheidend sind.
Datenschutz & DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018 und stellt hohe Anforderungen an alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Für Unternehmen ist Datenschutz deshalb weniger „Papier“ als ein organisatorisches Projekt: Verantwortlichkeiten, Prozesse und technische Schutzmaßnahmen müssen zusammenpassen.
Accountability: Verantwortung nachweisen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) Die DSGVO verlangt nicht nur Compliance, sondern auch den Nachweis davon. In der Praxis bedeutet das: Dokumente müssen vollständig sein, Prozesse müssen gelebt werden – und im Ernstfall muss klar sein, wer was wann entscheidet.
Rollen: Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, gemeinsame Verantwortliche Bevor man Texte oder Verträge schreibt, muss geklärt werden, wer welche Rolle einnimmt:
- Verantwortlicher: entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung
- Auftragsverarbeiter: verarbeitet Daten weisungsgebunden für den Verantwortlichen (Art. 28 DSGVO)
- Gemeinsame Verantwortliche: gemeinsame Entscheidung über Zwecke/Mittel (Art. 26 DSGVO), häufig in Kooperationen und Plattformmodellen
Typische Pflichten und Dokumente (Auszug)
- Datenschutzerklärung und transparente Informationen für Betroffene
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) inkl. Subdienstleister
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) (Art. 32 DSGVO)
- Berechtigungs- und Löschkonzepte (wer darf was, wie lange wird gespeichert?)
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei erhöhten Risiken (Art. 35 DSGVO)
- Schulungen und interne Richtlinien, damit Datenschutz im Alltag funktioniert
Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitung (Art. 6 DSGVO)
- Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
- Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) – mit sauberer Interessenabwägung
Datenpannen: 72 Stunden sind schnell (Art. 33/34 DSGVO) Bei Datenschutzvorfällen (z.B. Fehlversand, Hack, Ransomware) können Melde- und Benachrichtigungspflichten bestehen. Entscheidend sind Risikoanalyse, Beweissicherung und ein strukturiertes Incident-Response-Vorgehen – bevor Kommunikation oder Behördenkontakte „aus dem Bauch“ erfolgen.
Datenschutzbeauftragter Ob ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist, hängt von den Umständen ab (u.a. Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG). In der Praxis geht es nicht nur um die Pflicht, sondern darum, Datenschutz im Unternehmen wirksam zu organisieren.
Wir unterstützen Sie bei DSGVO-Compliance-Audits, der Erstellung/Prüfung von Dokumenten und Prozessen sowie in Eskalationsfällen (Behördenanfragen, Datenpannen, Abmahnungen) – mit Fokus auf praxistaugliche, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
E-Commerce & Onlinerecht
E-Commerce ist juristisch kein „Randthema“, sondern ein Bündel aus Verbraucherrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutz. Der wichtigste Unterschied ist häufig: Verkaufen Sie an Verbraucher (B2C) oder ausschließlich an Unternehmen (B2B)? Davon hängen Informationspflichten, Widerrufsrecht und die Gestaltung des Checkouts maßgeblich ab.
Informationspflichten und Pflichtseiten Ein rechtssicherer Shop braucht nicht nur schöne Produkte, sondern verlässliche Pflichtangaben – typischerweise u.a.:
- Anbieterkennzeichnung/Impressum (z.B. § 5 DDG): Name, Anschrift, Kontakt, Registerangaben
- Datenschutzerklärung (DSGVO-konform) und sauberes Tracking/Consent-Setup
- AGB: rechtlich wirksam einbezogen und inhaltlich wirksam (AGB-Kontrolle)
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular (bei B2C)
- Preisangaben nach PAngV: Endpreise, Versandkosten, Grundpreise (wo erforderlich)
- Lieferzeiten: konkrete, realistische Angaben (keine „voraussichtlich“-Wolke)
Widerrufsrecht (§ 355 BGB) und typische Fallstricke Verbraucher können Fernabsatzverträge grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. In der Praxis eskaliert es häufig bei:
- fehlerhaften Belehrungen (Frist läuft dann ggf. nicht wie erwartet)
- Rücksendekosten/Erstattung und Versandarten
- der Frage, wann Ware „gebraucht“ ist und Wertersatz droht
Digitale Inhalte & Dienstleistungen Bei Downloads, Streaming oder digitalen Leistungen ist die Gestaltung besonders sensibel: Wer möchte, dass die Leistung sofort beginnt, muss den Ablauf und die nötigen Erklärungen sauber regeln – sonst drohen Widerrufs- oder Zahlungsrisiken.
Button-Lösung (§ 312j BGB): kleiner Text, große Wirkung Der Bestellbutton muss eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Unklare Buttons können zur Angreifbarkeit des Vertragsschlusses führen.
Marktplätze, Plattformen, Influencer & Social Commerce Wer über Amazon, Etsy, Shopify, Instagram oder TikTok verkauft, hat neben dem eigenen Shop oft zusätzliche Vorgaben: Produktinformationen, Kennzeichnung von Werbung, Marken- und Bildrechte sowie Plattformregeln. Gerade bei wiederkehrenden Sperren oder „Notice-and-Takedown“-Themen ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig.
Abmahnrisiken: typische Trigger
- fehlerhafte Anbieterkennzeichnung oder Pflichtinformationen
- Widerruf/Checkout-Prozess nicht korrekt
- irreführende Preisangaben oder unklare Lieferzeiten
- unwirksame AGB-Klauseln
- Marken- und Urheberrechtsverletzungen (Bilder, Texte, Produktnamen)
Praxis-Tipp: Lassen Sie Shop, Pflichttexte und Checkout einmal professionell auditieren – im Vergleich zu Abmahnungen, Retourenstreit und verlorenen Zahlungen ist eine saubere Grundlage meist die wirtschaftlich bessere Lösung.
Softwarerecht & Lizenzen
Software ist urheberrechtlich geschützt – und zugleich das Herzstück vieler Geschäftsmodelle. Streit entsteht häufig nicht, weil „niemand zahlen will“, sondern weil Erwartungen und Vertragstext nicht zusammenpassen: Was genau wird geliefert? Wann ist abgenommen? Welche Rechte darf der Kunde dauerhaft nutzen? Und was passiert, wenn das Projekt scheitert?
Urheberrecht und Nutzungsrechte (§§ 69a ff. UrhG) Software ist urheberrechtlich geschützt. Für Unternehmen ist deshalb zentral, welche Nutzungsrechte eingeräumt werden (einfach/exklusiv) und wofür: Zweck, Umfang, Laufzeit, Nutzerzahlen, Standorte, Weitergabe an Konzern- oder Kundenstrukturen. Unklare Lizenzklauseln führen später zu teuren Nachverhandlungen oder Nutzungsstopps.
Lizenzmodelle: On-Premise, SaaS, Subscription und hybride Szenarien Lizenzmodelle sind heute oft gemischt: Ein Kernprodukt on‑premise, plus Cloud‑Services, plus API‑Nutzung. Wichtig ist, dass Lizenzmetrik, Audit-Rechte, Update-Regeln und Supportleistungen klar geregelt sind – und dass technische Realität und Vertragstext zusammenpassen.
Entwicklungsverträge: Leistungsbeschreibung, Change Requests und Abnahme Ob klassisches Pflichtenheft oder agile Entwicklung: Ohne klare Definition von „fertig“ sind Mängel- und Vergütungsfragen vorprogrammiert. In vielen Konstellationen ist auch der Vertragstyp relevant (Werk-/Dienstleistungscharakter), weil sich daraus unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben.
Typische Regelungsbausteine:
- Scope/Backlog, Priorisierung, Dokumentation von Änderungen (Change Requests)
- Meilensteine, Abnahmekriterien, Testkonzept, Übergabe von Dokumentation
- Vergütung (Festpreis vs. Time & Material), Nachträge, Mitwirkungspflichten
- Gewährleistung/Mängelmanagement, Update-/Patch-Regime
- Quellcode, Rechte an Frameworks/Modulen, ggf. Escrow-Lösungen
SaaS- und Cloud-Verträge Bei SaaS geht es weniger um „Kopie der Software“, sondern um laufende Leistung. Häufig entscheidend sind:
- Verfügbarkeit (SLA), Supportzeiten, Incident-Management
- Datensicherheit, Backup, Zugriffskonzepte
- Subdienstleister, Auftragsverarbeitung und internationale Datentransfers
- Exit: Datenexport, Löschung, Übergabeformate, Migrationsunterstützung
Open Source Compliance Open-Source-Software ist häufig wirtschaftlich sinnvoll – aber nur, wenn Lizenzpflichten eingehalten werden. Besonders relevant sind Copyleft-Lizenzen (z.B. GPL/AGPL) gegenüber permissiven Lizenzen (MIT/BSD/Apache). Entscheidend ist, wie Open-Source-Komponenten eingebunden werden und welche Verpflichtungen (Hinweise, Lizenztexte, ggf. Source-Code-Angebot) daraus folgen.
Wir prüfen und gestalten Software-, Lizenz- und SaaS-Verträge so, dass sie in der Praxis funktionieren: klare Rechtekette, nachvollziehbare Abnahme, angemessene Haftungslogik und ein Exit, der nicht erst im Streitfall „erfunden“ werden muss.
Rechtssichere Websites
Eine Website ist rechtlich oft der erste Kontaktpunkt – und genau deshalb ein Klassiker für Abmahnungen und Beschwerden. Neben Design und SEO müssen Anbieterkennzeichnung, Datenschutz und Tracking sauber umgesetzt sein.
Anbieterkennzeichnung/Impressum (z.B. § 5 DDG) Welche Angaben erforderlich sind, hängt von Unternehmensform und Tätigkeit ab. Typischerweise relevant sind u.a.:
- Name/Firma, ladungsfähige Anschrift und Kontaktmöglichkeiten
- Vertretungsberechtigte Personen bei juristischen Personen
- Register und Registernummern (z.B. Handelsregister)
- Umsatzsteuer-ID (wenn vorhanden) und ggf. berufsrechtliche Angaben
Auffindbarkeit und Umsetzung Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: eigener, klarer Link (z.B. im Footer), keine versteckten Menüs und kein „Impressum nur im PDF“.
Datenschutzerklärung (Art. 12 ff. DSGVO) Die Erklärung muss transparent über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauern und Betroffenenrechte informieren – und vor allem die tatsächlich eingesetzten Tools abbilden (Newsletter, CRM, Hosting, Analytics, Maps, Fonts, Captchas).
Cookies, Tracking & Consent (§ 25 TDDDG + Art. 6 DSGVO) Für nicht technisch notwendige Speicher-/Zugriffsvorgänge (z.B. Tracking und Marketing) ist regelmäßig eine Einwilligung erforderlich. Ein Consent-Setup sollte:
- eine echte Wahl bieten (Akzeptieren/Ablehnen gleichwertig, keine Dark Patterns)
- granular sein (Kategorien/Anbieter)
- jederzeit widerrufbar sein und Einwilligungen protokollieren
- technisch so umgesetzt sein, dass Tools erst nach Einwilligung laden
Drittanbieter und Datenübermittlungen CDNs, Video-Embeds, Karten, Webfonts oder externe Captchas können Daten an Dritte übertragen. Hier braucht es eine saubere Risiko- und Vertragsprüfung (z.B. Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfer, Alternativen wie Self‑Hosting).
Urheber- und Kennzeichenrecht Neben Datenschutz wird häufig das Urheberrecht übersehen: Bilder, Icons, Schriftarten und Texte müssen lizenziert sein. Auch Produktnamen, Logos oder „ähnliche“ Marken können Kennzeichenkonflikte auslösen.
Wir prüfen Websites und Tracking-Setups strukturiert, priorisieren die größten Risiken und setzen eine Lösung um, die technisch funktioniert und rechtlich belastbar ist.
Abmahnung, Behördenanfrage oder Datenpanne: richtig reagieren
In der digitalen Praxis eskaliert es oft plötzlich: Eine Abmahnung landet im Postfach, die Aufsichtsbehörde stellt Fragen oder es gab eine Sicherheitslücke. In solchen Situationen sind zwei Dinge entscheidend: Fristen und Kontrolle über die Kommunikation.
Abmahnung (z.B. Wettbewerbsrecht/Onlinerecht) Abmahnungen enthalten häufig kurze Fristen und die Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Wer vorschnell unterschreibt, bindet sich oft dauerhaft – inklusive Vertragsstrafe. Häufig ist es sinnvoll, erst den Sachverhalt zu prüfen, den rechtlichen Angriffspunkt einzuordnen und dann strategisch zu reagieren (zurückweisen, modifizieren, Vergleich).
Behördenverfahren (Datenschutz) Bei Behördenanfragen ist eine strukturierte Antwort wichtig: Welche Verarbeitung ist betroffen, welche Rechtsgrundlage, welche TOM, welche Verträge mit Dienstleistern? Unkoordinierte Antworten aus verschiedenen Abteilungen führen schnell zu Widersprüchen. Wir helfen, Informationen zu bündeln, Risiken realistisch zu bewerten und fristgerecht zu kommunizieren.
Datenpanne/IT-Sicherheitsvorfall Bei Vorfällen zählt Beweissicherung und ein sauberes Incident-Response-Vorgehen: Was ist passiert, welche Daten sind betroffen, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und bestehen Melde- oder Benachrichtigungspflichten? Gleichzeitig sollte die externe Kommunikation (Kunden, Öffentlichkeit, Partner) kontrolliert erfolgen.
Unser Ziel ist, den Schaden zu begrenzen, Ihre Handlungsfähigkeit zu sichern und eine rechtlich saubere Lösung zu erreichen – ohne unnötige Eskalation, aber mit der nötigen Konsequenz.
Checkliste für digitale Rechtssicherheit
- Impressum vollständig und aktuell
- Datenschutzerklärung DSGVO-konform
- Cookie-Banner mit echter Wahlmöglichkeit
- AGB wirksam einbezogen
- Widerrufsbelehrung korrekt
- Preise mit MwSt. und Versandkosten
- Bestellbutton richtig beschriftet
- Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen
- Verarbeitungsverzeichnis geführt
- Datenschutzbeauftragter bestellt (falls Pflicht)
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) dokumentiert und regelmäßig überprüft (Art. 32 DSGVO)
- Incident-Response-Prozess für Datenpannen definiert (Art. 33/34 DSGVO, 72‑Stunden‑Frist)
Das hängt vom Einzelfall ab. Häufig besteht eine Pflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG) oder wenn die Voraussetzungen von Art. 37 DSGVO erfüllt sind (z.B. Kerntätigkeit, umfangreiche Überwachung oder besondere Kategorien von Daten).
Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zusätzlich drohen Abmahnungen und Schadensersatzansprüche Betroffener.
Fast jede. Ausgenommen sind nur rein private Websites ohne geschäftsmäßigen Zweck. Sobald Werbung geschaltet wird oder ein kommerzieller Bezug besteht, gilt die Impressumspflicht.
Information über die verwendeten Cookies, deren Zweck und eine echte Wahlmöglichkeit (Zustimmen/Ablehnen gleich gewichtet). Technisch notwendige Cookies brauchen keine Einwilligung.
Nur mit Einwilligung der Nutzer (Cookie-Consent) und einem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google. Außerdem sollten Sie die IP-Anonymisierung aktivieren.
Die Lizenzbedingungen müssen eingehalten werden. Bei Copyleft-Lizenzen (GPL) müssen Ableitungen ebenfalls Open Source sein. Die Lizenzbedingungen variieren stark – immer prüfen!
Wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag und weisungsgebunden verarbeitet (z.B. Hosting, Newsletter-Tool, CRM), ist in der Regel ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Darin werden u.a. Gegenstand, Dauer, TOM, Unterauftragnehmer und Kontrollrechte geregelt.
Zuerst sollte der Vorfall eingedämmt und dokumentiert werden. Anschließend ist zu prüfen, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO erforderlich ist und ob Betroffene nach Art. 34 DSGVO zu informieren sind. Ein strukturiertes Incident-Response-Vorgehen hilft, Fristen einzuhalten und Folgeschäden zu begrenzen.