Ihre Experten für dieses Rechtsgebiet
Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat. Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten mit Behörden und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ob Baugenehmigung, Aufenthaltstitel oder beamtenrechtliche Fragen – wir kennen die Verwaltungsverfahren und wissen, wie man erfolgreich gegen behördliche Entscheidungen vorgeht.
Unsere Leistungen
- Beamtenrecht
- Ausländerrecht & Asylrecht
- Öffentliches Baurecht
- Widerspruchsverfahren
- Verwaltungsgerichtliche Klagen
- Ordnungsrecht
Spezialisierungen
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt bekanntgegeben worden ist schriftlich (oder einer in § 70 Abs. 1 VwGO entsprechenden Form) bei der Behörde eingehen.