Strafverteidigung – Ihr Recht auf Verteidigung
Jeder Beschuldigte hat das Recht auf professionelle Verteidigung. Dieses Recht ist grundgesetzlich garantiert.
Warum Strafverteidigung wichtig ist:
- Schutz vor unberechtigten Vorwürfen
- Wahrung Ihrer Verfahrensrechte
- Vermeidung oder Milderung von Strafen
- Begleitung durch ein komplexes Verfahren
Wann brauchen Sie einen Strafverteidiger?
- Vorladung als Beschuldigter
- Hausdurchsuchung
- Festnahme oder Untersuchungshaft
- Anklageerhebung
- Strafbefehl
Ihre Rechte als Beschuldigter:
- Schweigerecht: Sie müssen keine Aussage machen
- Recht auf Verteidiger: Jederzeit, auch bei Vernehmungen
- Akteneinsicht: Über Ihren Verteidiger
- Anwesenheit: Bei allen Vernehmungen
- Rechtsmittel: Gegen Urteile und Beschlüsse
Der erste Schritt: Machen Sie keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit einem Verteidiger!
Das Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des Strafverfahrens.
Einleitung: Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein bei:
- Strafanzeige durch Dritte
- Eigener Kenntnis (z.B. durch Polizei)
- Anonymen Hinweisen
Ablauf: 1. Vorladung zur Vernehmung: Sie erhalten eine Ladung 2. Ermittlungsmaßnahmen: Zeugenvernehmungen, Beweissicherung 3. Ggf. Zwangsmaßnahmen: Durchsuchung, Beschlagnahme 4. Abschluss: Anklage, Strafbefehl oder Einstellung
Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren:
- Sie müssen zur Vernehmung durch die Polizei nicht erscheinen (Anders wenn die Ladung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt.)
- Sie können jederzeit schweigen
- Sie haben Recht auf Akteneinsicht (über Verteidiger)
- Sie können Beweisanträge stellen
Strategie im Ermittlungsverfahren:
- Keine voreiligen Aussagen
- Akteneinsicht durch den Verteidiger
- Prüfung der Beweislage
- Ggf. Stellungnahme zur Einstellung
Mögliche Ergebnisse:
- Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO: Kein Tatverdacht
- Einstellung nach § 153 StPO: Geringe Schuld
- Einstellung nach § 153a StPO: Gegen Auflage (Geldbuße)
- Strafbefehl: Schriftliches Verfahren
- Anklage: Hauptverfahren vor Gericht
Das Hauptverfahren
Wird Anklage erhoben, beginnt das Hauptverfahren vor Gericht.
Zuständigkeit:
- Amtsgericht (Strafrichter): Leichtere Vergehen
- Amtsgericht (Schöffengericht): Mittelschwere Delikte
- Landgericht (Große Strafkammer): Schwere Straftaten
- Schwurgericht: Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag)
Ablauf der Hauptverhandlung: 1. Aufruf der Sache und Feststellung der Anwesenheit 2. Verlesung der Anklage 3. Vernehmung des Angeklagten (freiwillig) 4. Beweisaufnahme: Zeugen, Sachverständige, Urkunden 5. Plädoyers: Staatsanwalt, Verteidiger, ggf. Nebenkläger 6. Letztes Wort des Angeklagten 7. Urteilsverkündung
Verteidigungsstrategien:
- Bestreiten der Tat
- Rechtfertigungs-/Entschuldigungsgründe (Notwehr, Notstand)
- Schuldunfähigkeit
- Verfahrensfehler rügen
- Strafmilderung erreichen
Beweismittel:
- Zeugenaussagen
- Sachverständigengutachten
- Urkunden
- Augenschein
- Einlassung des Angeklagten
Einlassung: Die Frage, ob und wie Sie sich einlassen, ist strategisch entscheidend und wird mit dem Verteidiger besprochen.
Mögliche Strafen und Folgen
Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Sanktionen.
Hauptstrafen:
Geldstrafe:
- Bemessen in Tagessätzen (5-360)
- Höhe eines Tagessatzes nach Nettoeinkommen
- Beispiel: 30 Tagessätze à 50 € = 1.500 €
Freiheitsstrafe:
- Mindestens 1 Monat
- Zeitig: Bis 15 Jahre
- Lebenslang: Bei Mord
Bewährung: Freiheitsstrafen bis 2 Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden:
- Bewährungszeit: 2-5 Jahre
- Auflagen möglich (Geldbuße, Therapie)
- Bei Verstoß: Widerruf der Bewährung
Nebenfolgen: - Führerscheinentzug (bei Verkehrsdelikten) - Berufsverbot - Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen - Eintragung im Führungszeugnis
Vermeidung von Vorstrafen:
- Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO)
- Verwarnung mit Strafvorbehalt
- Absehen von Strafe
Registereinträge: Verurteilungen werden im Bundeszentralregister eingetragen. Je nach Strafe erscheinen sie auch im Führungszeugnis.
Rechtsmittel gegen Urteile
Gegen Urteile können Rechtsmittel eingelegt werden.
Berufung:
- Gegen Urteile des Amtsgerichts
- Frist: 1 Woche nach Verkündung
- Neue Tatsachenverhandlung vor dem Landgericht
- Volle Überprüfung von Tat und Strafe
Revision:
- Gegen Urteile des Landgerichts (und Berufungsurteile)
- Frist: 1 Woche nach Verkündung
- Nur Rechtsfragen, keine Tatsachen
- Prüfung durch Oberlandesgericht oder BGH
Einspruch gegen Strafbefehl:
- Frist: 2 Wochen nach Zustellung
- Führt zur Hauptverhandlung
- Ohne Einspruch: Strafbefehl wird rechtskräftig
Wiederaufnahme: Bei neuen Beweisen kann ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben werden (sehr hohe Anforderungen).
Beschwerde: Gegen Beschlüsse (z.B. Haftbefehl) ist die Beschwerde möglich.
Wichtig: Die Fristen sind kurz! Handeln Sie sofort, wenn Sie ein Urteil anfechten wollen.
Pflichtverteidigung und Kosten
In bestimmten Fällen ist die Verteidigung vorgeschrieben.
Pflichtverteidigung (§ 140 StPO): Ein Verteidiger wird bestellt bei:
- Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr)
- Das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann
- Untersuchungshaft
- Unterbringung in psychiatrischer Anstalt
- Schwere der Tat oder Schwierigkeit der Rechtslage
Wahlverteidiger vs. Pflichtverteidiger:
- Wahlverteidiger: Sie wählen und bezahlen selbst
- Pflichtverteidiger: Vom Gericht bestellt, Kosten trägt zunächst die Staatskasse
Kosten der Verteidigung:
- Anwaltsgebühren nach RVG
- Bei Freispruch: Staatskasse trägt die Kosten
- Bei Verurteilung: Sie tragen die Kosten
Beispielkosten (Amtsgericht):
- Grundgebühr: ca. 48-432 €
- Verfahrensgebühr: ca. 48-348 €
- Terminsgebühr: ca. 84-576 € je Hauptverhandlungstag
- Gesamt ca. 500-2.200 € (bei mittlerem Aufwand)
Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Strafrecht abdeckt. Vorsätzliche Taten sind oft ausgeschlossen.
Prozesskostenhilfe: Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe, aber die Pflichtverteidigung.
Ihre Checkliste
- Bei Vorladung: Keine Aussage ohne Anwalt
- Verteidiger sofort kontaktieren
- Schweigen ist Ihr Recht – nutzen Sie es
- Keine schriftlichen Stellungnahmen ohne Beratung
- Akteneinsicht durch Verteidiger beantragen
- Fristen für Rechtsmittel beachten (1-2 Wochen)
- Bei Hausdurchsuchung: Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen
- Beweise sichern (Zeugen, Dokumente)
- Rechtsschutzversicherung prüfen
- Bei Festnahme: Sofort nach Anwalt verlangen
Als Zeuge müssen Sie bei der Polizei erscheinen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie erscheinen, da sonst Zwangsgeld oder eine Vorführung droht.
Fordern Sie den Durchsuchungsbeschluss. Rufen Sie sofort einen Anwalt an. Widersprechen Sie der Durchsuchung (ohne sie zu verhindern). Unterschreiben Sie kein Protokoll ohne anwaltliche Prüfung.
Bei Verbrechen, Untersuchungshaft oder wenn die Sachlage kompliziert ist. Das Gericht bestellt dann einen Verteidiger, dessen Kosten zunächst die Staatskasse trägt.
Die Kosten richten sich nach dem RVG und der Komplexität. Ein einfaches Verfahren vor dem Amtsgericht kostet ca. 500-2.200 €. Komplexe Verfahren können deutlich teurer sein.
Ja, durch Einspruch innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung. Dann findet eine Hauptverhandlung statt. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil.
Geldstrafen bis 90 Tagessätze erscheinen nicht im normalen Führungszeugnis (aber im erweiterten). Freiheitsstrafen bis 3 Monate auf Bewährung ebenfalls nicht. Höhere Strafen werden eingetragen.
Nicht ohne anwaltliche Beratung! Das Schweigen ist Ihr Recht und darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Voreilige Aussagen können Ihnen schaden.
Das hängt von der Komplexität ab. Ein einfaches Verfahren kann in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Komplexe Wirtschaftsstrafverfahren dauern oft Jahre.