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Sozialrecht

Schwerbehindertenrecht

Ihre Rechte bei Schwerbehinderung – Nachteilsausgleiche nutzen.

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Grundlagen der Schwerbehinderung

Das Schwerbehindertenrecht gewährt Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen.

Definition Behinderung: Einschränkung der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit, die länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Grad der Behinderung (GdB):

  • Bemisst die Auswirkungen der Behinderung
  • Skala von 20 bis 100 (in 10er-Schritten)
  • Wird vom Versorgungsamt festgestellt

Schwerbehindert: Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.

Gleichstellung: Bei GdB 30-40 kann eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragt werden (bei der Arbeitsagentur), wenn sonst ein Arbeitsplatz nicht erlangt/behalten werden kann.

Mehrere Behinderungen: Werden nicht addiert, sondern die Gesamtauswirkung wird ermittelt.

Zuständigkeit:

  • Versorgungsamt (in manchen Ländern: Landesamt)
  • Antragstellung formlos oder mit Formularen möglich

Antrag auf Feststellung des GdB

Der GdB wird nur auf Antrag festgestellt.

Antragstellung:

  • Beim Versorgungsamt des Wohnortes
  • Schriftlich (Formulare)
  • Online in vielen Bundesländern

Erforderliche Angaben:

  • Persönliche Daten
  • Alle gesundheitlichen Einschränkungen
  • Behandelnde Ärzte
  • Kliniken und Reha-Einrichtungen

Unterlagen:

  • Ärztliche Befunde und Berichte
  • Krankenhausentlassungsberichte
  • Gutachten
  • Vorbefunde

Tipp: Eigene Unterlagen beifügen beschleunigt das Verfahren. Die Behörde holt sonst selbst Befunde ein (dauert länger).

Prüfung: Das Versorgungsamt lässt die Unterlagen ärztlich auswerten und erstellt einen Bescheid.

Dauer: Oft 3-6 Monate. Bei Vorlage umfassender Unterlagen schneller.

Rückwirkung: Der GdB kann rückwirkend festgestellt werden, wenn die Behinderung schon früher bestand. Steuervorteile können dann nachträglich geltend gemacht werden.

Schwerbehindertenausweis

Ab GdB 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

Inhalt:

  • Foto
  • GdB
  • Merkzeichen (falls vorhanden)
  • Gültigkeitsdauer

Merkzeichen:

| Merkzeichen | Bedeutung | |-------------|-----------| | G | Gehbehinderung | | aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung | | B | Begleitperson erforderlich | | H | Hilflosigkeit | | Bl | Blindheit | | Gl | Gehörlosigkeit | | RF | Befreiung von Rundfunkbeitrag | | TBl | Taubblindheit |

Gültigkeit:

  • Meist 5 Jahre
  • Bei dauerhafter Behinderung: Unbefristet möglich
  • Verlängerung beantragen!

Farbe:

  • Grün: Grundausweis
  • Grün-Orange: Mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl (für ÖPNV)

Verwendung:

  • Nachweis gegenüber Arbeitgeber
  • Steuervorteile
  • Vergünstigungen (ÖPNV, Museen etc.)
  • Parkerleichterungen (bei aG)

Nachteilsausgleiche

Schwerbehinderte haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche.

Im Arbeitsleben:

  • Zusatzurlaub: 5 Tage bei 5-Tage-Woche
  • Kündigungsschutz: Zustimmung des Integrationsamtes nötig
  • Freistellung von Mehrarbeit: Auf Verlangen
  • Gleichstellung: Ab GdB 30 bei Arbeitsagentur beantragbar

Steuern:

  • Pauschbetrag: Je nach GdB bis 2.840 € (GdB 100)
  • Kfz-Steuer: Ermäßigung oder Befreiung (bei Merkzeichen)
  • Außergewöhnliche Belastungen: Absetzbar

| GdB | Pauschbetrag | |-----|--------------| | 20 | 384 € | | 30 | 620 € | | 40 | 860 € | | 50 | 1.140 € | | 60 | 1.440 € | | 70 | 1.780 € | | 80 | 2.120 € | | 90 | 2.460 € | | 100 | 2.840 € |

Mobilität:

  • ÖPNV: Kostenlose Nutzung (mit Wertmarke 91 €/Jahr oder kostenlos bei H, Bl)
  • Parkerleichterungen: Behindertenparkplätze (bei aG, Bl)
  • Kfz-Steuer: Befreiung bei H, Bl; 50% Ermäßigung bei G, Gl

Sonstiges:

  • Rundfunkbeitrag: Ermäßigung (RF) oder Befreiung (Bl, Gl)
  • Telefon: Sozialrabatt (bei bestimmten Merkzeichen)
  • Ermäßigungen: Museen, Theater etc.

Widerspruch und Klage

Gegen Bescheide des Versorgungsamtes können Sie vorgehen.

Widerspruch:

  • Frist: 1 Monat ab Zustellung
  • Schriftlich oder zur Niederschrift
  • Begründung kann nachgereicht werden

Häufige Gründe:

  • GdB zu niedrig festgestellt
  • Merkzeichen nicht anerkannt
  • Befristung zu kurz

Tipps für den Widerspruch:

  • Neue ärztliche Befunde vorlegen
  • Auswirkungen im Alltag schildern
  • Ggf. Gutachten in Auftrag geben

Widerspruchsbescheid: Das Amt prüft erneut. Oft wird der GdB im Widerspruchsverfahren angehoben!

Klage:

  • Beim Sozialgericht
  • Frist: 1 Monat nach Widerspruchsbescheid
  • Gerichtskostenfrei für den Kläger
  • Kein Anwaltszwang

Gutachten im Klageverfahren: Das Gericht holt ein unabhängiges Gutachten ein. Die Erfolgsquote vor Sozialgerichten ist relativ hoch.

Änderungsantrag: Bei Verschlechterung der Gesundheit: Neuer Antrag auf Höherstufung (jederzeit möglich).

Ihre Checkliste

  • Antrag beim Versorgungsamt stellen
  • Alle gesundheitlichen Einschränkungen angeben
  • Ärztliche Befunde beifügen
  • Behandelnde Ärzte benennen
  • Bescheid prüfen: GdB und Merkzeichen korrekt?
  • Widerspruchsfrist notieren (1 Monat)
  • Nachteilsausgleiche nutzen
  • Zusatzurlaub beim Arbeitgeber geltend machen
  • Steuerpauschbetrag eintragen
  • Ausweis rechtzeitig verlängern
Häufig gestellte Fragen

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Ab GdB 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden.

In der Regel 3-6 Monate. Mit vollständigen Unterlagen geht es schneller. Bei Eilbedürftigkeit (z.B. drohende Kündigung) kann ein Eilantrag gestellt werden.

5 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (bei weniger Arbeitstagen anteilig). Der Anspruch besteht ab GdB 50 oder Gleichstellung.

Nein, grundsätzlich nicht. Aber für Zusatzurlaub und Kündigungsschutz müssen Sie die Schwerbehinderung offenlegen.

Erhebliche Gehbehinderung. Es berechtigt zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV (mit Wertmarke) und zu 50% Ermäßigung bei der Kfz-Steuer.

Ja, durch Widerspruch innerhalb eines Monats. Wird dieser abgelehnt, können Sie beim Sozialgericht klagen (kostenfrei).

Nein, die GdB-Werte werden nicht einfach addiert. Es wird die Gesamtauswirkung aller Beeinträchtigungen bewertet.

Ja, bei Besserung des Gesundheitszustands kann der GdB bei einer Nachprüfung herabgesetzt werden. Das ist aber selten.

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