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Verkehrsrecht

Bußgeldbescheid

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig – prüfen Sie Ihre Möglichkeiten.

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Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein behördlicher Bescheid über eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr.

Typische Verstöße:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Abstandsverstoß
  • Handy am Steuer
  • Parkverstöße
  • Alkohol am Steuer (bis 0,5 Promille)

Inhalt des Bußgeldbescheids:

  • Beschreibung des Verstoßes
  • Tatzeit und Tatort
  • Beweismittel (z.B. Messprotokoll)
  • Bußgeldhöhe
  • Ggf. Punkte in Flensburg
  • Ggf. Fahrverbot
  • Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtskraft: Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn innerhalb der Einspruchsfrist (2 Wochen) kein Einspruch eingelegt wird.

Zustellung: Der Bescheid wird per Post zugestellt. Das Zustelldatum ist für die Fristberechnung wichtig.

Bußgeldkatalog 2026

Der Bußgeldkatalog regelt die Sanktionen für Verkehrsverstöße.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |----------------|---------|--------|------------| | bis 10 km/h | 30 € | - | - | | 11-15 km/h | 50 € | - | - | | 16-20 km/h | 70 € | - | - | | 21-25 km/h | 115 € | 1 | - | | 26-30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)* | | 31-40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | | 41-50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | | über 50 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |

*In der Regel nur bei Wiederholung

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Die Bußgelder sind etwas niedriger, die Struktur ähnlich.

Rotlichtverstoß:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: 118,50 €, 1 Punkt
  • Qualifiziert (Rotphase > 1 Sek.): 228,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Gefährdung/Sachschaden: Höhere Strafen

Handy am Steuer:

  • 128,50 €, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 178,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Abstandsverstoß: Je nach Geschwindigkeit und Unterschreitung: 53,50-428,50 €, 0-2 Punkte, ggf. Fahrverbot

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen.

Frist: 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids.

Form:

  • Schriftlich
  • Per Fax
  • Zur Niederschrift bei der Behörde
  • Keine E-Mail!

Inhalt:

  • Aktenzeichen angeben
  • Erklärung: "Ich lege Einspruch ein"
  • Begründung kann nachgereicht werden

Wirkung des Einspruchs:

  • Der Bescheid wird nicht rechtskräftig
  • Die Sache geht ans Amtsgericht
  • Hauptverhandlung oder schriftliches Verfahren

Wann lohnt sich Einspruch?

  • Messfehler vermutet
  • Falscher Fahrer
  • Verfahrensfehler
  • Fahrverbot droht (berufliche Gründe)
  • Verjährung droht

Risiko: Bei Verurteilung durch das Gericht können die Kosten höher sein als im Bußgeldbescheid.

Rücknahme: Der Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung zurückgenommen werden.

Messfehler und Anfechtungsgründe

Viele Bußgeldbescheide sind wegen Messfehlern angreifbar.

Häufige Fehlerquellen:

1. Geschwindigkeitsmessung:

  • Eichung des Messgeräts abgelaufen
  • Bedienungsfehler
  • Falscher Messwinkel
  • Falsche Zuordnung des Fahrzeugs
  • Reflexionen bei Lasermessung

2. Rotlichtüberwachung:

  • Fehlerhafte Kalibrierung
  • Ungenaue Zeitmessung
  • Sichtbehinderung der Ampel

3. Abstandsmessung:

  • Messstrecke zu kurz
  • Auswertungsfehler
  • Schlechte Bildqualität

4. Blitzerfoto:

  • Fahrer nicht erkennbar
  • Falsches Fahrzeug
  • Kennzeichen nicht lesbar

Akteneinsicht: Fordern Sie über Ihren Anwalt die Messunterlagen an:

  • Eichschein
  • Schulungsnachweis des Messbeamten
  • Messprotokoll
  • Rohmessdaten

Sachverständigengutachten: Bei komplexen Fällen kann ein Gutachten die Messung widerlegen.

Das Bußgeldverfahren

Das Bußgeldverfahren durchläuft mehrere Stufen.

1. Anhörungsbogen: - Erste Information über den Vorwurf - Sie müssen nur Personalien angeben - Keine Aussage zur Sache erforderlich!

2. Zeugenfragebogen: Wenn Sie nicht selbst gefahren sind, erhalten Sie einen Zeugenfragebogen. Sie müssen den Fahrer nicht benennen.

3. Bußgeldbescheid:

  • Konkrete Festsetzung von Bußgeld, Punkten, Fahrverbot
  • Einspruchsfrist: 2 Wochen

4. Gerichtliches Verfahren: Nach Einspruch:

  • Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht
  • Oder schriftliches Verfahren
  • Urteil oder Freispruch

5. Rechtsmittel: Gegen das Urteil: Rechtsbeschwerde zum OLG (nur bei Zulassung oder bei Geldbuße über 250 €).

Verjährung:

  • 3 Monate nach der Tat (ohne Unterbrechung)
  • Unterbrechung durch: Anhörung, Bußgeldbescheid
  • Absolute Verjährung: 2 Jahre

Kosten:

  • Gerichtskosten bei Verurteilung
  • Anwaltskosten (Rechtsschutzversicherung prüfen!)

Punkte in Flensburg

Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße.

Punktesystem:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte: Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, Straftaten
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Tilgungsfristen:

  • 1 Punkt: 2 Jahre und 6 Monate
  • 2 Punkte: 5 Jahre
  • 3 Punkte: 10 Jahre

Punkteabbau: Einmal alle 5 Jahre kann 1 Punkt durch Fahreignungsseminar abgebaut werden (nur bei 1-5 Punkten).

Auskunft: Sie können beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft über Ihren Punktestand erhalten.

Tipp: Prüfen Sie bei drohendem Punktestand, ob ein Einspruch die Punkte vermeiden kann.

Ihre Checkliste

  • Bußgeldbescheid sofort prüfen
  • Einspruchsfrist notieren (2 Wochen ab Zustellung)
  • Foto prüfen: Sind Sie der Fahrer?
  • Messmethode und Gerät notieren
  • Akteneinsicht beantragen (über Anwalt)
  • Rechtsschutzversicherung informieren
  • Punkte in Flensburg prüfen
  • Bei Fahrverbot: Berufliche Auswirkungen prüfen
  • Ggf. Einspruch einlegen
  • Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren
Häufig gestellte Fragen

2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Bei Fristversäumnis kann unter Umständen Wiedereinsetzung beantragt werden.

Sie müssen nur Ihre Personalien angeben. Zur Sache müssen Sie keine Angaben machen. Es empfiehlt sich, zunächst keine Angaben zu machen und einen Anwalt zu konsultieren.

Nein, Sie müssen den Fahrer nicht benennen. Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber nahen Angehörigen. Aber: Der Halter kann mit einem Fahrtenbuch belegt werden.

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Messfehlern, drohendem Fahrverbot oder hohen Bußgeldern kann sich ein Einspruch lohnen. Lassen Sie die Erfolgsaussichten prüfen.

Bei Verurteilung tragen Sie die Gerichtskosten (10% des Betrags der Geldbuße, mind. jedoch 60 € bis höchstens 18.000 €) und ggf. Anwaltskosten. Bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten. Rechtsschutzversicherung deckt oft die Anwaltskosten.

3 Monate nach der Tat, wenn keine Unterbrechungshandlung erfolgt. Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid unterbrechen die Verjährung. Absolute Verjährung: 2 Jahre.

Bei 8 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie müssen eine neue Fahrerlaubnis beantragen, was oft eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erfordert.

Unter Umständen ja. Bei beruflicher Notwendigkeit kann das Gericht den Antritt des Fahrverbots verschieben. Dies muss beantragt und begründet werden.

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