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Arbeitsrecht

Mobbing & Bossing am Arbeitsplatz

Systematische Schikane ist kein Kavaliersdelikt – Sie haben Rechte.

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Was ist Mobbing? Was ist Bossing?

Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist gleich Mobbing. Die rechtliche Definition ist enger als das allgemeine Verständnis.

Mobbing im rechtlichen Sinne:

  • Systematisches Verhalten über einen längeren Zeitraum
  • Der Betroffene befindet sich in einer unterlegenen Position
  • Wiederholte Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen
  • Ziel oder Folge: Ausgrenzung, Herabwürdigung oder Vertreibung

Abgrenzung Mobbing vs. Bossing:

  • Mobbing: Schikane durch Kollegen (auf gleicher oder niedrigerer Ebene)
  • Bossing: Schikane durch Vorgesetzte oder den Arbeitgeber selbst

Wichtig zu verstehen: - Einzelne Unhöflichkeiten oder Konflikte sind noch kein Mobbing - Auch berechtigte Kritik oder Weisungen sind kein Mobbing - Entscheidend sind Dauer, Systematik und Intensität

Die Rechtsprechung definiert Mobbing als: "Fortgesetztes, aufeinander aufbauendes, ineinander übergreifendes oder sich gegenseitig verstärkendes Verhalten, das insgesamt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts führt."

Typische Mobbinghandlungen: Einzeln betrachtet oft nicht schwerwiegend, in Kombination und Dauer aber durchaus Mobbing.

Typische Mobbing-Handlungen

Mobbing zeigt sich in verschiedenen Verhaltensweisen, die systematisch und wiederholt auftreten.

Angriffe auf die Kommunikation:

  • Ständiges Unterbrechen, nicht ausreden lassen
  • "Maulkorb" – Verbot, sich zu äußern
  • Anschreien, auch vor Kollegen
  • Ignorieren von Anfragen und E-Mails

Soziale Isolation:

  • Kontaktverweigerung durch Kollegen
  • Ausschluss von Meetings oder Veranstaltungen
  • Versetzen in isolierte Räume
  • Kollegen wird verboten, mit dem Betroffenen zu sprechen
  • "Wie Luft behandeln"

Angriffe auf das Ansehen:

  • Gerüchte und üble Nachrede
  • Sich lustig machen über den Betroffenen
  • Bloßstellen vor Kollegen
  • Verbreiten falscher Behauptungen
  • Kritik an der Arbeit ohne sachlichen Grund

Angriffe auf die Arbeitsaufgaben:

  • Entzug aller oder wichtiger Aufgaben
  • Zuweisung sinnloser oder herabwürdigender Tätigkeiten
  • Überfrachten mit unlösbaren Aufgaben
  • Sabotage der Arbeitsergebnisse
  • Vorenthalten wichtiger Informationen

Körperliche Angriffe und sexuelle Belästigung:

  • Körperliche Gewalt oder Drohungen
  • Anzügliche Bemerkungen
  • Unerwünschte körperliche Nähe
  • Sexuelle Anspielungen

Folgen von Mobbing

Mobbing kann schwerwiegende Folgen haben – für den Betroffenen, aber auch für den Arbeitgeber.

Gesundheitliche Folgen für Betroffene:

  • Psychische Erkrankungen (Depressionen, Angststörungen)
  • Burnout
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Schlafstörungen
  • Im Extremfall: Suizidgefährdung

Berufliche Folgen für Betroffene:

  • Leistungsabfall
  • Häufige Krankschreibungen
  • Kündigung oder Aufhebungsvertrag unter Druck
  • Beschädigte Reputation
  • Langzeitarbeitslosigkeit

Folgen für den Arbeitgeber: - Haftung für Schäden (Schmerzensgeld, Schadensersatz) - Hohe Krankheitskosten und Ausfallzeiten - Fluktuation – gute Mitarbeiter verlassen das Unternehmen - Schlechtes Betriebsklima - Reputationsschäden

Rechtliche Konsequenzen:

  • Der Arbeitgeber haftet für Mobbing durch Vorgesetzte
  • Bei Kenntnis und Duldung auch für Mobbing durch Kollegen
  • Mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Eigenkündigung des Betroffenen aus wichtigem Grund möglich

Ihre Rechte bei Mobbing

Als Mobbingopfer haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten.

Beschwerde beim Arbeitgeber (§ 84 BetrVG):

  • Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht
  • Sie können sich beschweren, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen
  • Der Arbeitgeber muss die Beschwerde prüfen und Abhilfe schaffen

Beschwerde beim Betriebsrat (§ 85 BetrVG):

  • Wenn ein Betriebsrat existiert, können Sie sich auch dort beschweren
  • Der Betriebsrat kann beim Arbeitgeber auf Abhilfe drängen

Schadensersatz und Schmerzensgeld:

  • Gegen den Mobber direkt (§ 823 BGB)
  • Gegen den Arbeitgeber (Verletzung der Fürsorgepflicht)
  • Bei Diskriminierung: Entschädigung nach AGG

Eigenkündigung aus wichtigem Grund:

  • Wenn Mobbing anhält und Arbeitgeber untätig bleibt
  • Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit (bei wichtigem Grund)

Strafanzeige:

  • Bei Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Bedrohung
  • Strafrechtliche Konsequenzen für den Täter

Mobbing dokumentieren – so geht es richtig

Die größte Herausforderung bei Mobbing: Der Beweis. Dokumentation ist entscheidend!

Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch:

  • Datum und Uhrzeit jedes Vorfalls
  • Ort des Vorfalls
  • Beteiligte Personen (Täter und Zeugen)
  • Genaue Beschreibung was passiert ist
  • Wörtliche Zitate wenn möglich
  • Ihre Reaktion und Ihre Gefühle

Beweise sichern:

  • E-Mails, SMS, Chat-Nachrichten aufbewahren
  • Screenshots anfertigen
  • Schriftliche Anweisungen kopieren
  • Zeugen identifizieren

Ärztliche Dokumentation:

  • Bei gesundheitlichen Beschwerden: Arzt aufsuchen
  • Zusammenhang zur Arbeit dokumentieren lassen
  • Krankschreibungen aufbewahren

Beispiel Tagebucheintrag: "15.03.2026, 10:30 Uhr, Großraumbüro: Herr M. (Abteilungsleiter) sagte vor allen Kollegen: 'So eine Arbeit hätte ich auch von einem Praktikanten erwartet.' Zeugen: Frau K., Herr S. Ich fühlte mich gedemütigt und hatte den Rest des Tages Konzentrationsprobleme."

Wichtig: Die Dokumentation sollte zeitnah erfolgen. Wochen später erstellte Aufzeichnungen sind weniger glaubwürdig.

Was tun bei Mobbing? Schritt für Schritt

Wenn Sie Mobbing erleben, sollten Sie strukturiert vorgehen.

Schritt 1: Situation analysieren

  • Handelt es sich wirklich um Mobbing (systematisch, dauerhaft)?
  • Oder um einen normalen Konflikt, der lösbar ist?

Schritt 2: Dokumentation beginnen

  • Mobbing-Tagebuch führen
  • Beweise sichern
  • Zeugen identifizieren

Schritt 3: Direktes Gespräch (wenn möglich)

  • Manchmal ist dem Täter sein Verhalten nicht bewusst
  • Klare Ansage: "Dieses Verhalten akzeptiere ich nicht"
  • Nur wenn Sie sich sicher fühlen!

Schritt 4: Interne Hilfe suchen

  • Betriebsrat (falls vorhanden)
  • Personalleitung / HR
  • Betriebsarzt
  • Vorgesetzte des Mobbers (bei Kollegen-Mobbing)

Schritt 5: Schriftliche Beschwerde

  • Formelle Beschwerde beim Arbeitgeber
  • Auf Fürsorgepflicht hinweisen
  • Frist zur Abhilfe setzen

Schritt 6: Externe Hilfe

  • Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
  • Gewerkschaft
  • Mobbingberatungsstellen
  • Psychologische Unterstützung

Schritt 7: Rechtliche Schritte

  • Wenn alle internen Maßnahmen scheitern
  • Klage auf Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld
  • Ggf. Eigenkündigung aus wichtigem Grund

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern.

Schutzpflichten des Arbeitgebers:

  • Schutz vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte
  • Pflicht zum Einschreiten bei Kenntnis von Mobbing

Was muss der Arbeitgeber tun?

  • Sachverhalt aufklären bei Beschwerden
  • Gespräche führen mit allen Beteiligten
  • Schutzmaßnahmen ergreifen für das Opfer
  • Konsequenzen für den Täter (Ermahnung, Abmahnung, Versetzung, Kündigung)

Mögliche Maßnahmen gegen Mobber:

  • Ermahnung oder Abmahnung
  • Versetzung des Mobbers
  • Änderung der Arbeitsorganisation
  • Ordentliche Kündigung
  • Bei schweren Fällen: Fristlose Kündigung

Haftung des Arbeitgebers:

  • Bei Mobbing durch Vorgesetzte: Direkte Haftung
  • Bei Mobbing durch Kollegen: Haftung bei Kenntnis und Untätigkeit
  • Schadensersatz für materielle Schäden
  • Schmerzensgeld für immaterielle Schäden

AGG-Verstöße: Bei Mobbing wegen Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung greifen zusätzlich die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Was ist KEIN Mobbing?

Nicht jeder unangenehme Vorfall am Arbeitsplatz ist Mobbing. Die Abgrenzung ist wichtig.

Kein Mobbing sind:

  • Berechtigte Kritik an der Arbeitsleistung
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnung, Kündigung) – auch wenn sie als ungerecht empfunden werden
  • Einzelne Konflikte zwischen Kollegen
  • Meinungsverschiedenheiten ohne persönliche Angriffe
  • Stress und hohe Arbeitsbelastung (sofern alle gleich betroffen sind)
  • Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts

Beispiele für Nicht-Mobbing:

  • Der Chef kritisiert sachlich Ihre Arbeit
  • Sie bekommen eine (berechtigte oder unberechtigte) Abmahnung
  • Ein Kollege ist einmal unhöflich zu Ihnen
  • Sie werden in ein anderes Team versetzt (aus betrieblichen Gründen)
  • Ihre Aufgaben ändern sich durch Umstrukturierung

Der Unterschied: Mobbing erfordert Systematik, Dauer und Intensität. Ein einzelner Vorfall oder sachliche Kritik erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Tipp: Prüfen Sie ehrlich, ob Ihr Fall wirklich Mobbing ist. Eine überzogene Mobbingbeschwerde kann sich auch negativ auswirken.

Ihre Checkliste

  • Mobbing-Tagebuch führen (Datum, Vorfall, Zeugen)
  • Beweise sichern (E-Mails, Nachrichten, Dokumente)
  • Zeugen identifizieren und ansprechen
  • Gesundheitliche Beschwerden ärztlich dokumentieren
  • Betriebsrat oder Personalleitung einschalten
  • Schriftliche Beschwerde beim Arbeitgeber
  • Frist zur Abhilfe setzen
  • Externe Beratung einholen (Anwalt, Gewerkschaft)
  • Psychologische Unterstützung suchen
  • Bei Untätigkeit: Rechtliche Schritte prüfen
Häufig gestellte Fragen

Mobbing im rechtlichen Sinne erfordert systematisches, über einen längeren Zeitraum fortgesetztes Verhalten, das zur Ausgrenzung oder Herabwürdigung des Betroffenen führt. Einzelne Vorfälle oder gelegentliche Konflikte reichen nicht aus.

Mobbing bezeichnet Schikane durch Kollegen auf gleicher oder niedrigerer Hierarchieebene. Bossing ist Mobbing durch Vorgesetzte oder den Arbeitgeber selbst. Rechtlich werden beide ähnlich behandelt.

Ja, wenn der Arbeitgeber selbst mobbt (Bossing) oder trotz Kenntnis von Mobbing durch Kollegen nicht einschreitet. Der Arbeitgeber verletzt dann seine Fürsorgepflicht. Sie können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch mit genauen Aufzeichnungen aller Vorfälle. Sichern Sie E-Mails und Nachrichten, notieren Sie Zeugen. Je detaillierter und zeitnäher die Dokumentation, desto besser Ihre Beweislage.

Ja, wenn das Mobbing anhält und der Arbeitgeber trotz Beschwerde untätig bleibt. Die Eigenkündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Bei wichtigem Grund droht auch keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Ja! Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Er muss bei Kenntnis von Mobbing einschreiten, den Sachverhalt aufklären und Schutzmaßnahmen ergreifen. Bei Untätigkeit macht er sich schadensersatzpflichtig.

Nein, sachliche Kritik an der Arbeitsleistung ist kein Mobbing – auch wenn sie als ungerecht empfunden wird. Mobbing erfordert systematische Schikane über längere Zeit mit dem Ziel der Ausgrenzung oder Herabwürdigung.

Zunächst intern: Betriebsrat, Personalleitung, Vorgesetzte des Mobbers. Wenn das nicht hilft: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Gewerkschaft, Mobbingberatungsstellen. Bei gesundheitlichen Problemen: Arzt oder Psychologe.

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